Rezeptanforderung

in der Frauenarztpraxis in Euskirchen

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie Wiederholungsrezepte und -verordnungen im Vorfeld vorzubestellen. Wir bieten Ihnen für die Anforderung von Folgerezepten folgende Möglichkeiten an:

Bitte beachten Sie

  • Rezepte (auch E-Rezepte!) können nur nach Vorlage einer gültigen Gesundheitskarte ausgegeben werden bzw. wenn die Gesundheitskarte in diesem Quartal bereits eingelesen wurde.  Bitte bringen Sie diese in jedem neuen Quartal zum ersten Termin bzw. bei Abholung von (Wiederholungs-) Rezepten und (Routine-) Überweisungen mit.
  • Rezepte dürfen ohne Vollmacht nur persönlich abgeholt werden. Falls auch Familienangehörige oder Pflegedienste Rezepte abholen dürfen, bitten wir Sie um eine schriftliche Bestätigung.
  • Es können nur Folgerezepte angefordert werden.
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Unsere neue Website ist online!

Wir haben in den vergangenen Wochen viel Zeit darauf verwendet, unsere Internetseite so informativ wie möglich zu gestalten. Stöbern Sie doch einfach durch die unterschiedlichen Seiten. Wir sind sicher, Sie entdecken viel Interessantes.

Wir bedanken uns beim Team von Praxisdesign Dr. Peiler - die Experten für Praxismarketing für Ärzte und Frauenärzte, das unsere Website realisiert hat. Danke für die tolle Zusammenarbeit - uns hat das Projekt viel Freude bereitet.